Planung
Aus der Notwendigkeit, die funktionalen Not- wendigkeiten des PKW-Parkens, des Ankommens mit erster Versorgung und Information von Touristengruppen, sowie der Unterstellmöglichkeiten von Parkpflegegeräten zu erfüllen, wird ein Bauwerk generiert, welches der besonderen baukulturellen Bedeutung des hoch über dem Rheintal thronenden Schlosses Stolzenfels und dessen Parkanlage bereits am Rheinufer ein erstes Entrée gibt. Darüber hinaus gilt es, ein aufgrund seines geringen Raumprogramms nur eingeschossigem Gebäude eine angemessene städtebauliche Präsenz zu verleihen, um die große Lücke in der Uferbebauung zu füllen. Gleichzeitig sind die Belange von Anrainern, insbesondere deren Blickmöglichkeiten auf den Rhein zu beachten.
Alle Nutzungen werden in einem erdgeschossigen Sockelbauwerk aufgenommen. Garage und Behindertentoilette sind barrierefrei zu erreichen. Vor dem Gebäude wird eine Haltemöglichkeit für Touristenbusse eingeführt. Von hier aus führt sowohl eine neue Treppe als auch die vorhandene Stichstrasse auf das Dach des Sockelbauwerks, das als pergolen-bestandener Platz das erste Entrée zur Schlossbesichtigung und die Aussicht auf das Rheinpanorama über den Bahndamm hinweg ermöglicht. Von hier aus ist ein Shuttlebus-Pendelverkehr zum Schloss vorgesehen. Erste Informationstafeln führen in das Kulturerbe ein.
Als Erweiterungsmöglichkeit ist die Addition eines Aufbaus auf dem nördlichen Platzbereich ange- dacht. Hier entsteht ein bi-funktionales Pavillion-Bauwerk: im Sommer als Café mit Platzbespielung, im Winter als Schutzbauwerk für die großen transportablen Parkpflanzen.
Der Entwurf wurde mit den Fachämtern der Stadt Koblenz und des Landes Rheinland-Pfalz in Bezug auf stadtplanerische, bauordnungsrechtliche und denkmalpflegerische Belange und die Barrierefreiheit abgestimmt.
Erfüllung des genehmigten Raumprogramms
Das zu erfüllende Raumprogramm wurde über die Machbarkeitsstudie vom 18.12.2009 festgelegt und ist eingehalten.
Öffentlich-rechtliche Anforderungen
Ausgehend von der abgestimmten Machbarkeits- studie wurde von der Stadt Koblenz ein Vorhaben bezogener Bebauungsplan aufgestellt, so dass im Baugenehmigungsverfahren keine Schwierigkeiten zu erwarten sind.
Um- und Erweiterungsbauten
Es handelt sich um eine freistehendes Neubau- vorhaben. Die rückwärtige Rampe der Garage erschließt ebenfalls einige bestehende Garagen, welche sich im Besitz der Stadt Koblenz befinden und vermietet sind. Die Rampe schließt an eine bestehende Stützwand des Nachbargrundstücks an, dessen Gründungstiefe noch nicht bekannt ist. Hier sind ggf. Kosten der Instandhaltung zu erwarten, die noch nicht in den Projektkosten erfasst sind.